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bayerisches Gigabit-Förderverfahren - Interessensbekundung

bayerisches Gigabit-Förderverfahren  - Interessensbekundung (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: bayerisches Gigabit-Förderverfahren - Interessensbekundung

Wir benötigen Ihre Mithilfe!
Interessenbekundung zur flächendeckenden Breitbandversorgung der Gemeinde Mickhausen im Rahmen der Richtlinie
„bayerisches Gigabit-Förderverfahren“
I


Die Gemeinde Mickhausen beabsichtigt, die Breitbandversorgung in der Gemeinde im Rahmen des neu in Kraft getretenen Bayerischen Gigabit-Förderverfahrens weiter zu verbessern und so zu einer möglichst flächendeckenden Glasfasererschließung zu gelangen. Demnach ist vorgesehen, dass alle „weißen und
grauen Flecken“, die bisher noch keinen Glasfaseranschluss haben und zudem im Sinne der Bayer. Gigabitförderrichtlinie
förderfähig sind, einen geförderten Glasfaseranschluss bis zur Grundstücksgrenze oder bis ins Haus erhalten. In Mickhausen könnten dadurch noch die Bereiche einen geförderten FTTBAusbau erhalten, in den zwar jetzt bereits Bandbreiten mit mehr als 30 Mbit/s aber weniger als 100 Mbit/s verfügbar sind.
Anschlussadressen die z.B. über Supervektoring über 100 Mbit/s (im Download) erhalten sind ausgeschlossen und nicht förderfähig. Ausnahmen stellen hier jedoch Anschlüsse dar, die gewerblich/
freiberuflich oder auch überwiegend beruflich genutzt werden. Gerade jetzt zu „Corona-Zeiten“ hat
das Home-Office stark zugenommen und die Arbeitgeber ermöglichen vielen Mitarbeitern vom Home-Office aus arbeiten zu können. Somit sind auch private Anschlüsse für die sich nachweisen lässt, dass „Home-Office“ genutzt werden muss und auch zukünftig genutzt wird, in das Förderverfahren
aufgenommen werden.
Bitten teilen Sie uns mit, wenn Sie einen solchen Anschluss für Ihre gewerbliche oder freiberufliche
Tätigkeit bzw. für Ihre berufliche Tätigkeit im Home-Office benötigen. Bitte beachten Sie, dass Sie einen
Homeoffice-Arbeitsplatz nur dann als Begründung für die Notwendigkeit eines solchen Anschlusses
anführen können, wenn dieser auch steuerlich geltend gemacht werden kann bzw. könnte.
Weitere Informationen zum Förderverfahren erhalten Sie unter: Schnelles Internet Bayern
Bitten füllen Sie dazu den auf unserer Homepage www.mickhausen.de hinterlegten Vordruck vollständig
aus und geben Sie diesen in der Verwaltungsgemeinschaft Stauden (gerne auch per E-Mail oder Fax) bis
spätestens 28.05.2021 wieder ab.


Verwaltungsgemeinschaft Stauden, Rathausstr. 58,

86863 Langenneufnach
E-Mail:
Fax: (08239) 9605- 50


Es können grundsätzlich nur die Interessenbekundungen berücksichtig werden, welche bis zum Stichtag in
der Gemeinde Mickhausen oder in der Verwaltungsgemeinschaft Stauden schriftlich (leserlich!), in Form
des Vordrucks eingegangen sind.
Mit Ihrer Auskunft kann kein Anspruch auf einen Glasfaseranschluss geltend gemacht werden. Sollten Sie
über das Förderverfahren einen Glasfaseranschluss erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, den Anschluss
auch tatsächlich zu nutzen oder einen Vertrag abzuschließen.
Sollte Ihnen bekannt sein, dass Sie bereits im Rahmen eines anderen Breitbandverfahrens einen
entsprechenden Anschluss demnächst erhalten werden, benötigen wir keine Rückmeldung von Ihnen.


Gemeinde Mickhausen
1. Bürgermeister Mirko Kujath

Impressum:
Verwaltungsgemeinschaft Stauden
Rathausstraße 58, 86863 Langenneufnach
Telefon: (08239) 9605- 0
Telefax: (08239) 9605- 50
E-Mail: